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Bayerischer Landtag | Abgeordneter Manfred Eibl
PRESSEMITTEILUNG
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Bayerischer Landtag | Abgeordneter Manfred Eibl
Bundesregierung gräbt sicherer Energieerzeugung das Wasser ab
Manfred Eibl kritisiert Osterpaket der Bundesregierung
Am 06.April wurde im Bundeskabinett am der Gesetzesentwurf zur Novellierung des EEG 2023 behandelt. In letzter Minute hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für die Wasserkraft völlig unverständlich weiter verschlechternde Rahmenbedingungen ergänzt, sodass die EEG-Förderung für kleine Wasserkraftanlagen mit einer Leistung bis 500 kW zukünftig zu entfallen droht. Dieser Vorschlag wurde vom Bundeskabinett angenommen. Für Manfred Eibl – dem zuständigen Abgeordneten der Freie Wähler Fraktion im Bayerischen Landtag – ein völlig falsches Signal in Anbetracht der aktuellen Energieversorgungslage in Deutschland.
Manfred Eibl, unterstützt daher die Initiative von Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger, die umweltfreundliche Energieerzeugung durch kleine Wasserkraftanlagen im Freistaat nicht zu gefährden. „Von dem Förder-Aus wären 90 Prozent der bundesweit existierenden 7300 Wasserkraftanlagen betroffen. Eine fatale Entscheidung und ein falsches Signal in einer Zeit, in der wir die Energiewende schaffen und gleichzeitig Versorgungssicherheit garantieren müssen“, so Eibl.
Bildunterschrift: Wasserkratwerk der Reisachmühle im Landkreis Regen
Aiwanger hatte die Bundesregierung kritisiert, weil sie die nachhaltige und umweltfreundliche Wasserkrafterzeugung in Bayern damit torpediere. So wird der Wasserkraft generell nicht der Status ‚überragendes öffentliches Interesse‘ zugestanden. Außerdem soll die EEG-Förderung für Kleinanlagen mit einer Leistung bis 500 kW gestrichen werden. Damit würde einerseits der Neubau von Wasserkraftanlagen unter 500 kW nicht mehr über das EEG gefördert. Andererseits wären auch die bestehenden 3.900 Anlagen im Fall der Erhöhung ihres Leistungsvermögens von der EEG-Vergütung ausgeschlossen. Darüber hinaus würden Anlagenbetreiber unabhängig von der Anlagengröße mit unnötigen bürokratischen Pflichten überzogen. Bei Pflichtverletzungen drohe ein Entzug der EEG-Förderung.
Nach einer Berechnung des Bayerischen Wirtschafts- und Energieministeriums leisten kleine Wasserkraftanlagen einen erheblichen Beitrag zur bayerischen Stromproduktion. Die rund 4.000 Anlagen mit einer Leistung von jeweils unter 1.000 kW produzieren Jahr für Jahr rund 1 TWh (= 1 Mrd. kWh) klimafreundlichen und verlässlich verfügbaren Strom, mit dem rechnerisch rund 350.000 Haushalte versorgt werden können. Für einen wirkungsgleichen Ersatz (ganzjährige Versorgung) wäre beispielsweise der Neubau von 170 Windrädern mit Stromspeichern erforderlich.
Eibl kritisiert: „diese sichere und grundlastfähige Energie muss nun bis zur vollständigen Klimaneutralität durch Kohle und Gas aus zweifelhafter Herkunft ersetzt werden. Zudem liefern kleine Wasserkraftanlagen, die aufgrund Ihrer Größe von der Direktvermarktung abgeschnitten sind, im Durchschnitt aller EEGs für rund 10 Cent/kWh Strom ins Netz. Strom aus Gas kostet derzeit rund 20 Cent/kWh.“
Die amtliche Begründung des Gesetzentwurfs für die Reduzierung der Wasserkraftanlagen bis 500 kW, sie hätten „besondere gewässerökologische Auswirkungen“ lässt Eibl nicht gelten.
„In Bayern existieren ca. 57.000 Querbauwerke. Nur rund 7,5% dieser Querbauwerke dienen Wasserkraftwerken. Viele davon dienen zugleich anderen wasserwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Haltung des Grundwasserspiegels, Hochwasserschutz), so dass sie auch dann weiter existieren würden, wenn das Wasserkraftwerk vernichtet wäre. Ähnlich ist es bei Längsverbauungen an Bächen und Flüssen. Sie können häufig wegen angrenzender Bauflächen und Infrastruktur (querende Brücken und Düker, nahe parallel verlaufende Straßen, Schienen, Leitungen) über weite Strecken ebenfalls nicht rückgebaut werden.“
Wie Wirtschaftsminister Aiwanger bekräftigt auch Eibl: „Wir werden diesen Angriff auf die gerade in Bayern so wichtige Wasserkraft nicht akzeptieren und im Bundesrat Korrekturvorschläge machen. Rund 60 Prozent der deutschen Klein-Wasserkrafterzeuger arbeiten in Bayern. Darunter sind vielen Mühlen mit einer jahrhundertealten Tradition, die auch vor Ort das Wasser pflegen. Wir brauchen für die Energiewende auch diese kleinen Anlagen. Wasserkraft ist eine bayerische Paradedisziplin für saubere Energie. Die Ampel darf uns hier nicht das Wasser abgraben.“
Mit dem ergänzend zum EEG aufgelegten bayerischen Förderprogramm für Wasserkraftanlagen, das im Oktober 2021 angelaufen ist, sollen auch in Zukunft Ausbau- und technisch-ökologische Modernisierungsmaßnahmen von Wasserkraftanlagen unterstützt werden. Ohne eine Förderung durch das EEG läuft dieses Programm aber insbesondere für Anlagen unter 500 kW de facto ins Leere.
Eibl und Aiwanger fordern zudem bessere Rahmenbedingungen für Pumpspeicherwerke. „Sie sind notwendig, um das Auf und Ab der Erneuerbaren Energien besser steuern zu können. Es braucht aber Anreize vom Bund, um Pumpspeicherwerke rentabel betreiben zu können. Die Ampel muss das erkennen, damit das Ausbaupotenzial in Bayern weiter genutzt werden kann.“